Zum 04.12.2021 gelten neue pandemiebedingte Einreisebestimmungen für die Schweiz. Für Durchreisende ohne Aufenthalt gelten jedoch Ausnahmen. So ist für sie das Einreiseformular nicht erforderlich. Für sie entfällt auch die PCR-Testpflicht. Allerdings müssen alle Einreisenden, also auch Durchreisende ausreichend gegen Covid19 geimpft sein. Eine Ausnahmeregelung für Durchreisende gibt es hier nicht. Ein gültiges Covid-Zertifikat der EU (EU-DCC) ist auch in der Schweiz gültig.
Für Einreisende nach Italien gilt 3G. Man muss also geimpft, genesen oder getestet (Antigentest mit Gültigkeit 48 Std.) sein. Der Impf- oder Genesenenstatus entfällt automatisch nach 6 Monaten. Wer aus welchem Grund und mit welchem Transportmittel auch immer aus Deutschland kommend nach Italien einreist, muss das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) ausfüllen und in Papierform oder auf seinem Mobilgerät dem für die Kontrolle zuständigen Personal vorlegen.
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